Vorwort
Die BI hat gemeinsame Lärmmessungen abgelehnt mit der Begründung kein Vertrauen in die Stadtverwaltung zu haben. Wir wollten dazu ursprünglich keine Details veröffentlichen. Da unser Vorgehen jedoch von vielen (insbesondere dem Bürgermeister) uminterpretiert wurde, in ein Beleg dafür, dass wir von unseren Messergebnissen nicht überzeugt sind, werden wir hier offenlegen, warum unser Misstrauen in den Bürgermeister und seine Verwaltung gut begründet ist:
Tricksen, täuschen, Metzchen machen
Für Außenstehende ist es teilweise schwer nachvollziehbar, warum die BI mit dem Bürgermeister nicht mehr kooperieren will. Wir wollen versuchen anhand der aktuellen Diskussionen um ein gemeinsames Lärmgutachten zu erläutern, warum die BI sich von Herrn Metz immer wieder getäuscht und hintergangen fühlt und warum die BI dem Bürgermeister auch zutraut, den Ausgang eines gemeinsamen Gutachten zu beeinflussen. Gleich vorweg: Zweifel an den eigenen Messergebnissen sind es sicherlich nicht, die die BI dazu bewegt haben, gemeinsame Messungen abzulehnen. Die von uns engagierten Fachleute sind kompetent, die Messgeräte und -bedingungen waren einwandfrei. Wir sind sicher, dass die Lärmbelastung in der Altstadt weit höher ist, als es die gesetzlichen Grenzwerte erlauben. Daher sieht die BI einer offiziellen Überprüfung der Ergebnisse mit großer Zuversicht entgegen und wird weiter eigene Untersuchungen durchführen. Nun zum fragwürdigen Vorgehen des Bürgermeisters:
Täuschung Nr. 1: Das falsche Angebot
Als am 23. Juni im Gemeinderat über die Lärmmesswerte der BI gesprochen wurde, teilte der Bürgermeister mit, ihm liege ein Angebot vor für ein Gutachten zur Überprüfung der Behauptungen der BI. Die Kosten beliefen sich auf rund 11.000 EUR. Die Aussage wiederholte er gegenüber der Presse und im Schreiben an die BI am nächsten Tag. Das war von Beginn an die Unwahrheit! Denn das mutmaßliche Angebot hatte einen anderen Inhalt, als von Herrn Metz gegenüber der Öffentlichkeit und der BI dargestellt. Erst auf mehrmalige schriftliche Nachfrage der BI (am 24.06 und 29.06), gab Herr Metz zu, dass große Bestandteile des 11.000 EUR Angebots nichts mit der Überprüfung der BI-Aussagen zu tun hätten (02.07). Vielmehr sollten zusätzlich durch das Fachbüro gesetzlich vorgeschriebene Lärmuntersuchungen am Marienplatz durchgeführt werden.
Warum wurden nicht für zwei getrennte Fragestellungen, zwei getrennte Angebote eingeholt? Warum hat man dann die „unglückliche“ Vermischung nicht offen kommuniziert? Und warum hantierte der Bürgermeister ständig mit den 11.000 EUR, wo er doch genau wusste, dass die tatsächlichen Kosten viel niedriger liegen?
Täuschung Nr. 2: „Die Preisänderungen sind dem Zeitdruck geschuldet.“
Als die BI das Angebot einsehen wollte (24.06), wurde von der Stadt rasch ein neues Angebot von einem anderen Sachverständigen angefordert (24.06) und der BI zugeschickt (am 25.06). Die Behauptung von Herrn Metz, die 11.000 EUR seien so lange im Raum gestanden, weil aufgrund der wenigen Zeit noch kein weiteres Angebot eingegangen sei, ist nicht nur wegen der in Punkt 1 genannten Fakten falsch. Auch das von ihm in der Presse geäußerte Argument der Zeitknappheit (von 18.06 – 23.06) ist nicht glaubhaft. Schließlich war der neue Sachverständige in der Lage innerhalb von 24 Stunden sein Angebot einzureichen. Auch für die BI war es ein Leichtes, innerhalb weniger Stunden von mehreren Sachverständigen verbindliche Informationen über den Kostenrahmen eines entsprechenden Lärmgutachtens zu erhalten. Die Preise lagen zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Täuschung Nr. 3 & 4: Drei unterschiedliche Angebote
Im STAZ erklärt Bürgermeister Metz die unterschiedlichen Preise damit, „dass es sich um drei verschiedene Angebote gehandelt habe, die im Sinne der Transparenz und vertrauensbildenden Information auch umgehend an den Vorsitzenden Günter Krieg gegangen sind.“ Das ist doppelt unwahr. Erstens war gegenüber der BI nur von zwei Angeboten (11.000 und 3.000 EUR) die Rede. Hinter dem dritten Preis von 1.500 EUR steckt kein eigenständiges Angebot. Vielmehr hat die BI den Wert errechnet, als klar wurde, dass mindestens die Hälfte der gutachterlichen Arbeiten in den Angeboten nichts mit den Messungen der BI zu tun haben. Daher haben wir die Summe des zweiten Angebots halbiert, um näherungsweise auf die tatsächlich zu erwartenden Kosten des Gutachtens zu kommen.
Zweite Unwahrheit: der BI wurden trotz schriftlicher Aufforderung nicht alle sondern nur das 3.000-EUR-Angebot zur Verfügung gestellt. Mit „der Transparenz und vertrauensbildenden Information“ hat es der Bürgermeister offensichtlich nicht so ernst gemeint.
Täuschung Nr. 5: Vereidigte Sachverständige sind viel billiger
Die BI wollte vom Bürgermeister wissen, ob die erstaunliche Preisveränderung von 11.000 EUR auf 3.000 EUR mit einem veränderten Messumfang zu erklären sei. Bruno Metz verneinte das und nannte als einzigen Unterschied zwischen den Angeboten, dass das teurere Angebot nicht von einem vereidigten Sachverständigen sei. Wie glaubwürdig ist das? Die BI sieht sich jedenfalls erneut nicht wahrheitsgemäß informiert. Da Sachverständige mit vergleichbaren Stundensätzen kalkulieren, sind starke Preisunterschiede von über 200% aus unserer Sicht nur mit veränderten Messumfängen zu erklären. Warum verheimlicht Herr Metz die Änderungen?
Täuschung Nr. 6: Neue Erkenntnisse zum ersten Angebot
Herr Metz schreibt der BI am 02.07: „Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die erste Firma kein öffentlich vereidigtes Sachverständigenbüro ist.“ Diese Aussage könnte ein Zeichen gesteigerter Inkompetenz sein. Denn erfahrenen Verwaltungsfachleuten sollte so ein Fehler nicht passieren. Denkbar ist aber auch, dass die Stadt das gleiche Ingenieurbüro zu Rate gezogen hat, mit dem es in letzter Zeit so oft zusammenarbeitet. Dann wusste man natürlich, dass es sich dabei um Beratungs- und Planungsingenieure und nicht um vereidigte Sachverständige handelt.
Täuschung Nr. 7: Herr Metz lässt nicht vorhandene Daten „prüfen“
Der Bürgermeister hat laut BZ behauptet, die Messreihen der BI einem Fachbüro zur Prüfung übergeben zu haben. Das kann nicht wahr sein, weil er über keinen einzigen Messwert der BI verfügt.
Täuschung Nr. 8: Messungen ungenau – Vorwurf aber nicht haltbar
Der Bürgermeister wurde von allen Zeitungen mit der Aussage zitiert, die BI habe ihre Messungen falsch interpretiert. Bis heute fehlt jeder Belegen für diese Behauptung. Kein von uns befragter Experte konnte nachvollziehen, welche Fehlinterpretationen Herr Metz meinen könnte. Vor dem Gemeinderat erklärte Metz, dass es durchaus punktuell Überschreitungen von Grenzwerten geben könne, wenn etwa ein Motor aufheule oder ein Hund belle. In der Gesamtbetrachtung sei der Vorwurf der BI aber nicht haltbar.
Gegen das schnelle Urteil von Herrn Metz spricht, dass der von ihm angefragte vereidigte Sachverständige in seinen Ausführungen den von der Bi gewählten Untersuchungsansatz auf ganzer Linie bestätigt: Das von ihm skizzierte Messverfahren entspricht in Umfang und Ablauf exakt dem, von der BI durchgeführten. Ebenso zieht er die gleichen Grenzwerte, Gesetzte und Richtlinien als Referenz heran. Er bestätigt auch, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, vor der Verlegung von Kopfsteinpflaster Lärmuntersuchungen durch zu führen.
Täuschung Nr. 9: Verdrehung der zeitlichen Abfolge
Die Aussagen des Gutachters bedeuten, dass die Stadt sich „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (Zitat) bei der Verlegung des Pflasters in den letzten 15 Jahren nicht an geltendes Recht gehalten hat, weil, wie der Bürgermeister gegenüber der BI zugeben mußte, Lärmuntersuchungen unterblieben sind. Herr Metz begründete das so: „Da sich die Verkehrsbelastung für die Innenstadt durch die Umlegung der Kreisstraße deutlich verändert hat, ist der derzeitige Zustand nicht mit früher vergleichbar.“ Wieder die Unwahrheit! Es liegen Jahre zwischen der Umlegung der Kreisstraße und den verschiedenen Pflasterbauabschnitten in der Altstadt. Es wäre mehr als ausreichend Zeit gewesen, Lärmuntersuchungen durchzuführen.
Täuschung Nr. 10: Der Bürgermeister bedauert, dass es keine Messungen gibt
In der Lahrer Zeitung sagt Herr Metz, er hätte „sehr gerne festgestellt, ob die BI recht hat mit ihren Aussagen.“ Diese Aussage ist im besten Fall zynisch, wenn man bedenkt, dass dieser Bürgermeister bei allen Pflaster-Bauabschnitten die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmuntersuchungen unterlassen hat. Den Wunsch des Arbeitskreis Verkehr nach Lärmmessungen hat er einfach unter den Tisch fallen lassen und Beschwerden der Anwohner jahrelang ignoriert.
Nein, die Stadt hat die Pflicht die Lärmbelastung zu überprüfen – auch ganz ohne die Beteiligung der BI. Wenn sie es nicht freiwillig macht, wird sie früher oder später dazu gezwungen. Das garantiert die BI allen lärmgeplagten Anwohnern der Altstadt.
Fazit
Mit dem amtierenden Bürgermeister wird die BI auf absehbare Zeit keine gemeinsamen Projekte starten. Dier Erfahrungen, die wir und die BI-GP in gemeinsamen Gutachten mit dem Bürgermeister gemacht haben, sind uns Warnung genug. Auf einen fairen Umgang können wir uns nicht verlassen. Allein das oben geschilderte Vorgehen des Herrn Metz zeigt exemplarisch, wie von Seiten der Stadt mit der BI seit Ihrer Gründung umgegangen wird: Tricksen, täuschen, Metzchen machen. Den verehrten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten möchten wir auf diesem Wege antworten: Wir respektieren ihre Entscheidung und verstehen ihren Standpunkt. Für die Zukunft wünschen wir uns und allen Bewohnern der Stadt, dass sie im Rat die Aussagen der Verwaltung ähnlich kritisch hinterfragen, wie sie es mit Stellungnahmen der BI tun. Denn, ein Gemeinderat, der dem Bürgermeister blind vertraut, wird seinem demokratischen Auftrag nicht gerecht. Anlass für mehr Skepsis bietet der aktuelle Amtsträger allemal.