Veranstaltungen stellen eine willkommene Abwechslung und Bereicherung des Lebens in der Altstadt dar. Die Art der Veranstaltungen ist jedoch meist einseitig auf die Belange des Einzelhandels und der außerhalb der Altstadt wohnenden Bevölkerung ausgerichtet. Die Bewohner der Altstadt müssen häufig Lärm und Musik bis weit nach 22 Uhr tolerieren.
Kirchliche und historisch gewachsene Veranstaltungen wie z. B. der jährlich stattfindende Jahrmarkt werden von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung, auch in der Altstadt, unterstützt. Messen und Verkaufsveranstaltungen – z. B. der Jungwinzer, florale Märkte oder auch After-Work-Partys – finden jedoch kaum Zustimmung, könnten sie doch problemlos an anderen Orten durchgeführt werden. Aus diesem Grund sind diese Veranstaltungen aus unserer Sicht von der Innenstadt fernzuhalten.
Die Erfahrungen und Belastungen der vergangenen Jahre führen aus Sicht der Bewohner zu folgenden Punkten, die bei der Durchführung von Veranstaltungen einzuhalten sind:
- Die Ankündigungsfrist für Veranstaltungen in der Innenstadt muss mindestens 2 Wochen betragen.
- Gehwege sind in einer Breite von mindestens 120 cm freizuhalten.
- Betriebszeiten und Vorgaben zum Schutz vor Lärm sind einzuhalten.
Und doch gilt festzuhalten: Die seit dem 29.12.2011 rechtsverbindliche Altstadtsatzung brachte in vielen Themengebieten eine erhebliche Verbesserung für die Anwohner. Die Mitglieder der Bürgerinitiative sind sich bewusst, dass sich die Altstadtsatzung immer in einem Spannungsfeld – Wohnkomfort gegenüber historischer Verantwortung – befindet. Die oben genannten Punkte wurden jedoch nicht oder nur in geringem Umfang berücksichtigt.
„Wann wurde zuletzt öffentlich geäußert, dass die vielen dutzend Veranstaltungstage pro Jahr eine Belastung für die dortigen Bewohner darstellen?“
Auch wenn jede Veranstaltung für sich durchaus amüsant sein kann, die schiere Anzahl der Feste ist für viele Bewohner der Altstadt kaum noch zu ertragen.