Zitat aus der Altstadtsatzung: „… sie soll die Stadterneuerung, Stadtsanierung und die Modernisierung der Gebäude unterstützen und ein verträgliches Miteinander gewährleisten.“
Die Ettenheimer Altstadt entstand in ihrer heutigen Gliederung und Struktur im Wesentlichen nach dem großen Brand im Dreißigjährigen Krieg, in dem nahezu die gesamte Stadt zerstört wurde. Doch auch nach dem Wiederaufbau hat sich die Stadt kontinuierlich verändert. Gebäude wurden saniert, renoviert, umgebaut oder vollständig entfernt. Dass der Kern der Ettenheimer Altstadt ein schützenswertes Ensemble darstellt, ist unstrittig. Die Frage, was dabei historisch korrekt, sinnvoll und für die Zukunft wünschenswert ist, lässt sich jedoch nicht immer eindeutig beantworten.
Bewahren heißt auch, Zukunft zu ermöglichen.
Das historische Erbe Ettenheims ist wertvoll und soll erhalten bleiben. Denkmalschutz darf dabei aber nicht dazu führen, dass Sanierungen wirtschaftlich unattraktiv werden, Gebäude leer stehen oder Eigentümer notwendige Investitionen aufschieben.
Die Altstadtsatzung enthält zahlreiche detaillierte und teilweise sehr strenge Vorgaben zur Ausstattung und Gestaltung der Gebäude. Diese Vorgaben haben erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Eigentümer. Es braucht deshalb viel Idealismus, ein historisches Gebäude zu sanieren, zu erhalten und gleichzeitig zeitgemäß zu nutzen.
Für verschiedene Maßnahmen können Zuschüsse gewährt werden. Diese beziehen sich jedoch nur auf Kosten, die „… die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen…“, und betragen „… die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben“.
Damit verbleiben mindestens die Hälfte der Mehrkosten beim Eigentümer. Ensemble-Schutz bedeutet nicht automatisch, dass auch steuerliche Vergünstigungen möglich sind. Dies wird jeweils im Einzelfall entschieden und ist teilweise nur schwer nachvollziehbar.
Ortsbildprägende Gebäude stehen leer und drohen zu zerfallen. Eigentümer, die bereit sind, historische Gebäude zu erhalten und in der Ettenheimer Altstadt zu investieren, sollten fachlich unterstützt und begleitet werden. Wer die Altstadt erhalten will, muss auch diejenigen unterstützen, die bereit sind, in ihr zu leben und zu investieren, und somit den historischen Kern unserer Stadt auch für kommende Generationen erhalten. Der Eigenbetrieb Ettenheimer Stadtbau ist leider bisher in der Innenstadt nicht aktiv geworden. Auch hier kann man Wohnraum schaffen, zusätzlich die Gestaltung nach eigenen Wünschen umsetzen und sogar die Nutzung mit beeinflussen.
Wir stehen vor neuen Herausforderungen. Klimatische Veränderungen wie sommerlicher Sonnen- und Wärmeschutz sowie alternative Heizquellen erfordern weitere Regelungen, die bisher nicht Teil der Altstadtsatzung waren.
Die Altstadtsatzung einschließlich ihres Geltungsbereichs muss grundlegend überprüft und überarbeitet werden.
Bei einer Überarbeitung der Altstadtsatzung sind wir gerne bereit, uns konstruktiv einzubringen.