Im vergangenen September hat der Sachverständige Dr. Jans im Auftrag der Stadt ein Gutachten über die Lärmbelastung des geplanten Kopfsteinpflasters am Marienplatz erstellt. Dabei wurden ihm von der Stadt falsche, weil viel zu niedrige Verkehrszahlen (1.312 Kfz/24h) zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis des Gutachtens ist somit falsch.

Die BI führt zur Zeit eigene Zählungen durch. Bereits nach den ersten Auswertungen kann man feststellen, dass unsere Daten die Ergebnisse früherer Verkehrszählungen der Stadt (mit Büro Fichtner) bestätigen: In der Friedrichstraße fahren täglich zwischen 3.000 und 4.000 Kfz.

Im obenstehenden Schaubild sind alle Ergebnisse der uns bekannten Verkehrszählungen in der mittleren und oberen Friedrichstraße dargestellt. Bis auf die Messung der BI (rot) wurden alle Erhebungen durch die Stadt erstellt (blau). Ausgerechnet als es um das Lärmgutachten ging, produzierte die Stadt den einzigen Ausreißer (gelb markiert). Dieser wurde dann als alleinige Datenbasis zur Berechnung der Lärmbelastung an den Sachverständigen übergeben.

Die Zahl der Fahrzeuge ist deshalb von so großer Bedeutung, weil die von Dr. Jans berechnete Lärmbelastung mit den zu niedrigen Verkehrszahlen bereits GRENZWERTIG ist. Für die Friedrichstraße ermittelte der Sachverständige Lärmpegel von 64 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts (siehe Kapitel 6 des Gutachtens). Die Grenzwerte von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts werden nach seinen Berechnungen gerade noch eingehalten. Da die tatsächliche Verkehrsbelastung deutlich höher ist, ergeben sich automatisch höhere Lärmpegel und damit eine eindeutige Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte.

Grenzwertige Lärmpegel

Berechnet man die Lärmpegel mit der realen Verkehrsbelastung, werden die gesetzlichen Grenzwerte (16. BImSchV) eindeutig überschritten.

Sobald die BI die Auswertung der Verkehrszahlen gerichtsfest abgeschlossen hat, werden die nächsten Schritte gegen die Verlegung des Natursteinpflasters eingeleitet. Das wird voraussichtlich noch in diesem Jahr geschehen. Man kann nur hoffen, dass der Gemeinderat, von einer sofortigen Bestellung des Kopfsteinpflasters absieht, um unnötige Mehrkosten (ca. 200.000 EUR) für die Allgemeinheit zu vermeiden.

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