Günter Krieg nutzte die Frageviertelstunde in der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2016 um einige offene Fragen zum Thema Lärmgutachten in der Altstadt vorzutragen. Die Fragen wurden den Gemeinderatsmitgliedern und der Presse auch schriftlich zur Verfügung gestellt.

Der GR wollten im Herbst 2015 durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen überprüfen lassen, ob die Verkehrslärmbelastung durch das bestehende Pflaster in der Altstadt höher ist, als es die gesetzlichen Grenzwerte erlauben. Herr Dr. Jans wurde beauftragt, den Sachverhalt zu untersuchen.

Dieser legte jedoch nur einen Messbericht vor, der keine Einschätzung über die Einhaltung der Grenzwerte enthält. Grund für die fehlende Aussagekraft ist, dass die Stadtverwaltung keine Verkehrszahlen zur Verfügung gestellt hat. Zitat Dr. Jans:

„Die Messergebnisse erlauben ohne Kenntnis derartiger Zähldaten keine Aussage, ob beispielsweise die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung eingehalten oder überschritten werden.“

Im Gegenzug hat die BI ein Sachverständigengutachten vorgelegt, dass die Überschreitung der Grenzwerte feststellt.

Frage 1:

Warum wurden dem Sachverständigen keine Verkehrszahlen vorgelegt, obwohl aktuelle Zahlen aus 2013 und 2014 vorliegen und die Stadt jederzeit neue Messungen durchführen kann?

Frage 2:

Was hat der Messebericht gekostet?

Frage 3:

In der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat (vom 6.10.15) schreiben Sie:

„Messungen des Büro für Schallschutz, Dr. Jans, haben ergeben, dass der derzeitige Natursteinbelag nicht unverhältnismäßig laut ist.“

Wie erklären Sie den Widerspruch zu den Aussagen des Sachverständigen?

Frage 4:

Zwei Sachverständige wurden befragt. Der Gutachter der BI stellt fest, dass die Grenzwerte deutlich überschritten werden. Der Sachverständige der Stadt kommt zu keinem Urteil, weil ihm die Stadtverwaltung Verkehrszahlen vorenthält. Halten Sie es für verantwortungsvoll, bei dieser Faktenlage keine weiteren Untersuchungen anzustellen?

Der Bürgermeister sah sich außer Stande eine oder mehrere Fragen zu beantworten. Er deutete jedoch an, dass eine Annahme des Fragestellers fehlerhaft sei: Der Sachverständige habe über Verkehrsdaten verfügt. Ob er diese für seinen Bericht verwendet oder nicht, sei Entscheidung des Sachverständigen. Sollte die Aussage des Bürgermeisters zutreffen, wäre immer noch zu klären, warum sich die Stadt mit einem Bericht zufrieden gibt, der keine Aussage zu den relevanten Fragen trifft. Wenigsten kündigte Herr Metz auf Rückfrage an, in der nächsten Gemeinderatssitzung oder schriftlich Stellung zu nehmen. Man darf gespannt sein.

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